Die Generalprokuratur ist die höchste Staatsanwaltschaft der Republik. Sie tritt im Strafverfahren nicht als Ankläger, sondern als Rechtswahrer und Initiator der Rechtsprechung auf.

Die Generalprokuratur

Die Generalprokuratur ist die höchste Staatsanwaltschaft der Republik, die sich durch ihre Positionierung außerhalb
der eigentlichen Strafverfolgung auszeichnet und damit von anderen Staatsanwaltschaften unterscheidet.

Sie tritt nicht als Ermittlerin oder Anklägerin, sondern vielmehr als Rechtswahrerin auf und dient dem – über die
bloße Durchsetzung eines Strafanspruchs weit hinausgehenden – staatlichen Anliegen einer gesetzeskonformen
Strafrechtspflege.

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Leiter der Generalprokuratur: Generalprokurator
Dr. Franz PLÖCHL